Sprunglinks

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad gibt Auskunft, ob die laufenden und künftigen reglementarischen Verpflichtungen (Leistungen) durch das Vermögen (Aktiven) gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100% beträgt. Liegt der Deckungsgrad unter 100%, so besteht eine Unterdeckung gemäss Art. 44 BVV2. Bei der Feststellung der Unterdeckung ist die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke nicht in jedem Fall unmittelbar gefährdet.

Der Deckungsgrad (nach Verzinsung der Altersguthaben) wird auf den Bilanzstichtag berechnet und beträgt am 31.12.2023: 105.8% (Vorjahr: 104.4%).

Aufgrund unterschiedlicher Anlageallokationen der angeschlossenen Vorsorgewerke hat der konsolidierte Deckungsgrad nur beschränkt Aussagekraft. Als Sammeleinrichtung führt die Livica pro Vorsorgewerk eine in sich geschlossene Rechnung nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Dementsprechend weist jedes Vorsorgewerk einen individuellen Deckungsgrad aus, der den jeweils zuständigen Gremien des Vorsorgewerks kommuniziert wird.

Die einzelnen Deckungsgrade der Arbeitgeber Vorsorgewerke werden nicht publiziert. Das Faktenblatt wird auf Anfrage abgegeben.

Spannweite Deckungsgrade der Vorsorgewerke

Deckungsgrad Anzahl Vorsorgewerke Anzahl Vorsorgewerke
2023 2022
< 100.0 % 0 0
100.0 % - 104.9 % 0 1
105.0 % - 109.9 % 2 4
110.0 % - 116.0 % 4 1
> 116.0 % 1 0
Total 7 6

Vorsorgewerk Rentner: 100.6% (Vorjahr 101.1%)