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Eintritt

Die Aufnahme in die Pensionskasse erfolgt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. 

Bis zum 31. Dezember, dem der Vollendung des 21. Altersjahres folgt oder damit zusammenfällt, ist der Versicherte gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert (Risikoversicherung). Ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 21. Altersjahres sind auch die Altersleistungen versichert (Vollversicherung

Erhaltung des Vorsorgeschutzes

Wenn Sie während Ihrer früheren Tätigkeit in der Schweiz in der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung erworben. Gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ist die Freizügigkeitsleistung an Livica zu übertragen.

Falls Sie Freizügigkeitspolicen oder Freizügigkeitskonten besitzen, sind diese ebenfalls an uns zu übertragen.